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Krankenstand

3 chunks · 2.0 KB · 7/22/2026, 7:29:25 AM

6.5 Krankenstand
I. Krankmeldung
Dienstnehmer*innen sind verpflichtet, dem Dienstgeber jede Dienstverhinderung
unverzüglich und unaufgefordert bekanntzugeben.
Die Krankmeldung erfolgt im besten Fall schriftlich an den*die Vorgesetzte*n und in CC an
HR (per E-Mail; Betreff: Abwesenheitsmeldung: Vorname Nachname / Krankenstand /
ab tt.mm.jjjj). Erfolgt die Krankmeldung nur an den*die Vorgesetzte*n hat diese*r die
Information an HR weiterzuleiten.
Die Krankmeldung kann auch online in DPW (Web) bzw. direkt in der DPW-App im
Menüpunkt „Krankmeldung“ erfolgen. (siehe Punkt Krankmeldung)
HR-Infos
Informationsmappe MGWZ 28
II. Gesundmeldung & Arztbestätigung
Am ersten Arbeitstag nach dem Krankenstand hat man sich bei dem*der Vorgesetzten &
HR wieder gesund zu melden, im besten Fall als Antwort im Krankmeldungs-Mailverlauf.
Eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbestätigung ist unaufgefordert an HR zu übermitteln,
und zwar
• ab dem vierten Krankenstandstag:
o Zu beachten ist, dass Ärzte und Ärztinnen maximal 1 Kalendertag
rückwirkend krankschreiben dürfen. Deshalb ist es wichtig, dennoch
spätestens am zweiten Tag des Krankenstands zum Arzt/zur Ärztin zu
gehen und sich krankschreiben zu lassen.
• Die*der Vorgesetzte kann bereits ab dem 1. Krankenstandstag eine
Arztbestätigung verlangen.
III. Eintragung in DPW
Nach Beendigung des Krankenstandes und ggf. Übermittlung der ärztlichen
Arbeitsunfähigkeitsbestätigung trägt die Personalverrechnung den Krankenstand in
DPW ein.
IV. Ggf. Abwesenheitsnotiz in Outlook & MS Teams
Sofern es euch möglich ist, lasst eure Kolleg*innen und externe Personen über eine
automatische Antwort/Abwesenheitsnotiz und/oder eine Statusmeldung in MS Teams
wissen, dass ihr gerade nicht erreichbar seid – insbesondere, wenn absehbar ist, dass ihr
länger abwesend sein werdet. Wie das funktioniert, findet ihr auf Seite 26 unter Punkt VI.
Im Beispiel-Text könnt ihr den ersten Satz z.B. auf „Ich bin derzeit abwesend." abändern.