Krankenstand
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6.5 Krankenstand I. Krankmeldung Dienstnehmer*innen sind verpflichtet, dem Dienstgeber jede Dienstverhinderung unverzüglich und unaufgefordert bekanntzugeben. Die Krankmeldung erfolgt im besten Fall schriftlich an den*die Vorgesetzte*n und in CC an HR (per E-Mail; Betreff: Abwesenheitsmeldung: Vorname Nachname / Krankenstand / ab tt.mm.jjjj). Erfolgt die Krankmeldung nur an den*die Vorgesetzte*n hat diese*r die Information an HR weiterzuleiten. Die Krankmeldung kann auch online in DPW (Web) bzw. direkt in der DPW-App im Menüpunkt „Krankmeldung“ erfolgen. (siehe Punkt Krankmeldung) HR-Infos Informationsmappe MGWZ 28 II. Gesundmeldung & Arztbestätigung Am ersten Arbeitstag nach dem Krankenstand hat man sich bei dem*der Vorgesetzten & HR wieder gesund zu melden, im besten Fall als Antwort im Krankmeldungs-Mailverlauf. Eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbestätigung ist unaufgefordert an HR zu übermitteln, und zwar • ab dem vierten Krankenstandstag: o Zu beachten ist, dass Ärzte und Ärztinnen maximal 1 Kalendertag rückwirkend krankschreiben dürfen. Deshalb ist es wichtig, dennoch spätestens am zweiten Tag des Krankenstands zum Arzt/zur Ärztin zu gehen und sich krankschreiben zu lassen. • Die*der Vorgesetzte kann bereits ab dem 1. Krankenstandstag eine Arztbestätigung verlangen. III. Eintragung in DPW Nach Beendigung des Krankenstandes und ggf. Übermittlung der ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbestätigung trägt die Personalverrechnung den Krankenstand in DPW ein. IV. Ggf. Abwesenheitsnotiz in Outlook & MS Teams Sofern es euch möglich ist, lasst eure Kolleg*innen und externe Personen über eine automatische Antwort/Abwesenheitsnotiz und/oder eine Statusmeldung in MS Teams wissen, dass ihr gerade nicht erreichbar seid – insbesondere, wenn absehbar ist, dass ihr länger abwesend sein werdet. Wie das funktioniert, findet ihr auf Seite 26 unter Punkt VI. Im Beispiel-Text könnt ihr den ersten Satz z.B. auf „Ich bin derzeit abwesend." abändern.